Schulsprengel
Für Grund- und Mittelschulen ist die sogenannte Sprengelpflicht gesetzlich vorgeschrieben (s. BayEUG: Art. 42 Sprengelpflicht). Das heißt schulpflichtige Kinder werden entsprechend ihres Wohnsitzes, einer Schule fest zugeteilt. Jeder Adresse ist eine bestimmte Grund- bzw. Mittelschule zugeordnet. Für die anderen Schularten besteht Wahlfreiheit – entsprechend konkurrieren sie um Schulanmeldungen.
Falls der Schulbesuch einer anderen Grund- oder Mittelschule gewünscht ist, kann bei der Kommune der Sprengelschule – formlos - ein sogenannter Gastschulantrag gestellt werden. Darin ist die Notwendigkeit des Abweichens von der Sprengelpflicht stichhaltig zu begründen, z.B. mit Betreuungsmöglichkeiten in der Nähe der Wunsch-Schule. Über den Antrag entscheiden dann die betroffenen Kommunen und Schulen in gemeinsamer Absprache. Auf folgender Seite der Stadt Coburg befinden sich weitere Informationen zum Gastschulverhältnis.
Der Schulsprengel der Pestalozzi-Grundschule erstreckt sich ausgehend vom Stadtzentrum in den Osten des Stadtgebiets und umfasst auch die Vororte Seidmannsdorf, Rögen, Lützelbuch sowie Neu- und Neershof.
Dieser Link führt Sie zu einer Karte der Coburger Schulsprengel
Zusätzlich bietet diese Website, im Suchfeld auf der linken Seite, die Möglichkeit Adressen einzugeben und sich die zugehörigen Sprengelschulen anzeigen zu lassen.